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Bayerische Beamtenkrankenkasse: Beitragserhöhung zum 01.05.2013

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Die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) führt eine erneute Beitragsanpassung in mehreren Tarifen der privaten Krankenvollversicherung zum 01.05.2013 durch.

BBKK Beitragserhöhung 2013

BBKK Versicherte können ihre Beiträge durch einen Tarifwechsel nach § 204  Versicherungsvertragsgesetz reduzieren.

Die von der Beitragsanpassung/Beitragserhöhung 2013 betroffenen Privatversicherten der BBKK  sollten ihren PKV-Vertrag jetzt auf ihre Möglichkeiten zu einem Tarifwechsel innerhalb der Bayerischen Beamtenkrankenkasse prüfen lassen.

Gerade langjährig Vollversicherte der Bayerischen Beamtenkrankenkasse können durch einen internen Tarifwechsel ihre monatlichen Beiträge erheblich reduzieren. Dies ist sehr oft ohne eine Minderung der Leistungsqualität der bestehenden privaten Krankenversicherung bei der BBKK möglich.

Privamed24 bietet den Versicherten der Bayerische Beamtenkrankenkasse eine kostenfreie Prüfung des bestehenden PKV Vertrages bezüglich einer Beitragsreduzierung durch einen Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung an. BBKK Versicherte sollten auf gar keinen Fall voreilig eine Erhöhung der Selbstbeteiligung, oder gar einen Wechsel in den Standardtarif oder Basistarif der Bayerischen Beamtenkrankenkasse durchführen. Auch ein Tarifwechsel in einen der neuen Unisextarife der BBKK ist mit einer Reihe von Nachteilen für die Versicherten behaftet.

So ist zum Beispiel ein Tarifwechsel in einen Unisextarif der Bayerischen Beamten Krankenkasse nicht mehr rückgängig zu machen. Um die jeweils optimale Lösung zu einem Tarifwechsel innerhalb der Bayerischen Beamtenkrankenkasse zu erhalten, sind detaillierte Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der einzelnen PKV Tarife, sowie der Versicherungsbedingungen unabdingbar. Daher sollten die Versicherten der BBKK einen Tarifwechsel unbedingt von einem unabhängigen, und  qualifizierten Versicherungsberater durchführen lassen. Privamed24 konnte bereits vielen Versicherten der Bayerischen Beamtenkrankenkasse zu einer erheblichen Beitragsreduzierung bei gleichzeitigem Erhalt der Versicherungsqualität verhelfen. Der gesamte Vorgang zu einem Tarifwechsel innerhalb der BBKK wird vollumfänglich von Privamed24 durchgeführt. Hierzu gehört vor allem die individuelle Vertragsgestaltung bezüglich der Sicherung von Mehrleistungen für die Privatversicherten.

Ein Tarifwechsel innerhalb der Bayerischen Beamtenkrankenkasse kann jederzeit durchgeführt werden

Bestimmte Fristen zu Durchführung eines Tarifwechsels gibt es nicht. somit kann ein Tarifwechsel innerhalb der BBKK jederzeit, auch unabhängig von einer Beitragsanpassung im laufenden Versicherungsjahr durchgeführt werden.  Alle bisher erworbenen Rechte aus dem derzeitigen PKV Vertrag bleiben den Versicherten der Bayerischen Beamtenkrankenkasse bei einem Tarifwechsel voll erhalten.  Hierzu gehört vor allem die vollständige Anrechnung der bereits vorhandenen Altersrückstellungen.  Eine erneute Gesundheitsprüfung kann seitens der BBKK nicht verlangt werden.  Dies ist nur in Bezug auf Mehrleistungen im neuen PKV Vertrag möglich. Alternativ kann auch ein so genannter Leistungsausschluss für den Bereich der Mehrleistungen vereinbart werden.

Weitere Informationen zu einem Tarifwechsel innerhalb der Bayerischen Beamtenkrankenkasse /BBKK) erhalten Sie auf unserer Internetseite: www.privamed24.de


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